Beihilfeverordnung - Baden-Württemberg

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Ratgeber "Die Beihilfe" für nur 7,50 Euro

Der beliebte Ratgeber "Die Beihilfe" informiert Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte, Beamtenanwärter, Referendare, Lehramtsanwärter, Ruhestandsbeamte) über das Beihilferecht im Bund und in den Ländern.

Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt, dennoch orientieren sich viele Länder an den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV). Der Ratgeber erläutert die Beihilfevorschriften des Bundes, vom Bund abweichende Landesvorschriften werden in einem eigenen Kapitel dargestellt und kommentiert. Die BhV sind im Wortlaut dokumentiert. Als besonderen Service finden Sie ein ausführliches Verzeichnis von beihilfefähigen Kliniken. Den beliebten Ratgeber können Sie hier für nur 7,50 Euro bestellen.

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Verordnung des Finanzministeriums über die Gewährung von Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (Beihilfeverordnung - BVO)

zuletzt geändert durch die Verordnung des Finanzministeriums zur Änderung der Beihilfeverordnung vom 20.02.2003 (GBl. S. 125)

§ 1 Anwendungsbereich,
Zweckbestimmung und
Rechtsnatur >>>weiter

§ 2 Beihilfeberechtigte
Personen >>>weiter 

§ 3 Berücksichtigungsfähige
Angehörige >>>weiter

§ 4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen >>>weiter 

§ 5 Beihilfefähigkeit der
Aufwendungen >>>weiter 

§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit >>>weiter 

§ 7 Beihilfe bei Behandlung
und Rehabilitation in nicht
als Krankenhaus zugelassenen Einrichtungen >>>weiter 

§ 8 Beihilfe bei Kuren >>>weiter 

§ 9 Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit >>>weiter 

§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen
bei Maßnahmen zur Gesundheits-
vorsorge >>>weiter 

§ 11 Beihilfe bei Geburtsfällen >>>weiter 

§ 12 Beihilfefähige Aufwendungen bei Todesfällen >>>weiter

§ 13 Beihilfefähige außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland
entstandene Aufwendungen >>>weiter 

§ 14 Bemessung der Beihilfe >>>weiter 

  

§ 15 Begrenzung der Beihilfe >>>weiter 

§ 16 Beihilfe beim Tod des Beihilfeberechtigten >>>weiter 

§ 17 Verfahren >>>weiter 

§ 18 Datenschutz >>>weiter 

§ 19 Übergangsvorschriften >>>weiter

§ 20 Inkrafttreten >>>weiter 


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Ratgeber für den öffentlichen Dienst

Immer mehr Beschäftigte des öffentlichen Dienstes informieren sich durch die Ratgeber des DBW über wichtige Themen des Tarif- und Beamtenrechts. Die Bücher erläutern selbst komplizierte Sachverhalte verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis.

Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und aktuell, schließlich wollen Angestellte, Arbeiter, Beamte, Auszubildende und Beamtenanwärter sowie Rentner und Ruhestandsbeamte auf dem Laufenden sein. Die Bücher können online bestellt werden, jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale


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Taschenbuch "Neuordnung des Beamtenrechts" für nur 7,50 Euro
Sie möchten sich über Grundzüge und aktuelle Entwicklungen des Beamtenrechts informieren. Das Taschenbuch "Neuordnung des Beamtenrechts" erläutert den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Hier können Sie das Taschenbuch bestellen >>>weiter 


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  • 1 x monatlich das Beamten-Info >>>weiter
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    für Beamtinnen und Beamte" >>>weiter

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Die Beihilfe
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