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Der beliebte Ratgeber "Die Beihilfe" informiert Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte, Beamtenanwärter, Referendare, Lehramtsanwärter, Ruhestandsbeamte) über das Beihilferecht im Bund und in den Ländern.
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Unsere Link-TIPPs für Urlaub, Freizeit und Geld:
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Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
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§ 6 BhV regelt die Einzelheiten zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei Krankheit. Hier finden Sie weiter Informationen.
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Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber "Die Beihilfe", den Sie hier für 7,50 Euro bestellen können.
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