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Beihilfe - Allgemeine Übersicht
Die Vorschriften zur Beihilfe regeln für Beamtinnen und Beamten die Details zur Beihilfeberechtigung. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über das gesamte Themengebiet zur "Beihilfe". Im Wesentlichen orientieren wir uns dabei an den Beihilferegelungen für Bundesbeamte, da sich die meisten Länder an den Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) orientieren bzw. die Verordnung des Bundes im Land übernommen haben. Dennoch finden Sie auch INFOS und TIPPS zu den jeweiligen Landesregelungen.
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Das beliebte Taschenbuch BEIHILFERECHT in Bund und Ländern informiert die 3,5 Mio. Beschäftigten mit Anspruch auf Beihilfe (Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten). Die Beihilfe ist zwar nicht bundeseinheitlich geregelt, aber die meisten Beihilfevorschriften orientieren sich an den Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Vom Bund abweichende Vorschriften werden in einem eigenen Kapitel "Aktuelles aus den Ländern" behandelt.Als Zusatzservice finden Sie im vorderen Teil ein Verzeichnis von rund 140 beihilfeabrechnungsfähigen Kliniken. Den beliebten Ratgeber kann man "online" für nur 7,50 Euro bestellen.
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Red 20210608