Urteil zur Beihilfe: Beihilfeanspruch nicht pfändbar

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Beihilfeanspruch nicht pfändbar

Ein Beihilfeanspruch ist höchstpersönlicher Natur, nicht übertragbar und der Pfändung nicht unterworfen. Es ist nicht zulässig, gegen Beihilfeansprüche aufzurechnen.

BVerwG Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 2 C 7.96


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