Beihilfeverordnung: § 1 Zweckbestimmung und Rechtsnatur

Einfach Bild anklicken
Ratgeber "Die Beihilfe" für nur 7,50 Euro

Der beliebte Ratgeber "Die Beihilfe" informiert Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte, Beamtenanwärter, Referendare, Lehramtsanwärter, Ruhestandsbeamte) über das Beihilferecht im Bund und in den Ländern.

Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt, dennoch orientieren sich viele Länder an den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV). Der Ratgeber erläutert die Beihilfevorschriften des Bundes, vom Bund abweichende Landesvorschriften werden in einem eigenen Kapitel dargestellt und kommentiert. Die BhV sind im Wortlaut dokumentiert. Als besonderen Service finden Sie ein ausführliches Verzeichnis von beihilfefähigen Kliniken. Den beliebten Ratgeber können Sie hier für nur 7,50 Euro bestellen.

LINK-TIPP zum Beihilferecht: www.beihilfe-online.de

NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte 


Unsere Link-TIPPs für Urlaub, Freizeit und Geld:
www.urlaubsverzeichnis-online.de I www.einkaufsvorteile.de I www.heilkurorte.de I


.

Zur Übersicht der Beihilfeverordnung  

.

Beihilfeverordnung 

.

§ 1 Zweckbestimmung und Rechtsnatur

(1) Diese Verordnung regelt die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen, für Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, für Schutzimpfungen, für nicht rechtswidrige oder nicht strafbare Schwangerschaftsabbrüche und nicht rechtswidrige Sterilisationen. Die Beihilfen ergänzen bei Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern die aus den laufenden Bezügen zu bestreitende Eigenvorsorge.

(2) Auf die Beihilfe besteht ein Rechtsanspruch. Der Anspruch kann nicht abgetreten, verpfändet oder gepfändet werden; er ist nicht vererblich.

(3) Beihilfen werden zu den beihilfefähigen Aufwendungen der beihilfeberechtigten Personen und ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen gewährt.


Doppelt informiert - gut informiert: für nur 19,50 Euro

Beamten-Magazin & Taschenbuch im Doppelpack für nur 19,50 Euro im Jahr

Sie interessieren sich für den öffentlichen Dienst und möchten in allen Fragen des Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferechts auf dem Laufenden bleiben?

Hier können Sie sich die aktuellen Informationen anfordern und bekommen für 19,50 Euro ein ganzes Jahr lang bequem nach Hause:

  • 1 x monatlich das MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte und 
  • 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte".

Zur Bestellung >>>weiter 

NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte 


zurück zur Übersicht
Startseite | Kontakt | Impressum
www.beihilfe-online.de © 2012
Die Beihilfe
Einfach Bild
anklicken
Hier finden Sie auf 268 Seiten alles Wichtige zur Beihilfe des Bunde und der Länder. Für nur 7,50 Euro bekommen Sie einen übersichtlich gegliederten und verständlichen geschrieben Ratgeber. Mit einem Verzeichnis von beihilfefähigen Kliniken und Sanatorien.
>>> hier bestellen