Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift: § 59 Inkrafttreten

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Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift:

§ 59 Inkrafttreten  

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur BBhV

59 Zu § 59 Inkrafttreten


59.1 1Die Verordnung ist am 13. Februar 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. 2Sie gilt gemäß Nummer 58.1.1 für Aufwendungen, die nach dem Datum der Verkündung entstanden sind.
 


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