Hessische Beihilfenverordnung - Übersicht -

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Hessische Beihilfenverordnung - Übersicht

Stand: 7.11.2006

Für Beamtinnen und Beamte in Hessen gelten eigenständige Regelungen. Die wichtigsten Fragen zur Krankenfürsroge der Beamten sind in der Beihilfeverordnung geregelt. Die aktuelle Fassung der
Hessischen Beihilfenverordnung finden Sie hier:

Hessische Beihilfenverordnung
- Übersicht -

§ .1 Zweckbestimmung und Rechtsnatur

§ .2 Beihilfeberechtigte Personen

§ .3 Berücksichtigungsfähige Angehörige

§ .4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen sowie einer Beihilfeberechtigung mit einer Berücksichtigungsfähigkeit als Angehöriger

§ .5 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen

§ .6 Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit

§ .7 Beihilfefähige Aufwendungen bei Sanatoriumsbehandlung

§ .8 Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkur  

§ .9 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen

§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen bei Empfängnisregelung, Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation

§ 12 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt

§ 13 Beihilfefähige Aufwendungen in Todesfällen

§ 14 Beihilfefähige, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen

§ 15 Bemessung der Beihilfe

§ 16 Beihilfen beim Tode des Beihilfeberechtigten

§ 17 Verfahren

§ 18 Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 19 Aufhebung des bisherigen Rechts

§ 20 Verwaltungsvorschriften

§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 22 

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