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Gesundheitsreform 2006

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Die BBBank - Die Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst hat ein sogenanntes Bezügekonto mit kostenfreier Kontoführung eingeführt. 

Das Bezügekonto für den öffentlichen Dienst hat mehrere Leistungsvorteile: Kostenfreie Kontoführung, Kostenfreie BankCard, ein DispoAbrufkredit bis zum 6-fachen der Monatsbezüge zu attraktiven Konditionen (z.Zt. 7,99 %). Von den Vorteilen des Bezügekontos können alle Beamten, Beamtenanwärter, Ruhestandsbeamten und Tarifkräfte sowie Auszubildende im öffentlichen Dienst profitieren.

Neugierig? Hier erfahren Sie mehr: www.der-oeffentliche-sektor.de


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Gesundheitsreform 2006  

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Auch bei der Gesundheit gibt es keine Alternative zur Privaten Vorsorge

Die öffentliche Erwartungshaltung war riesig, die Große Koalition musste sich verständigen. Ob das Ergebnis der „Gesundheitsreform" so schlecht ist, wie die meisten Verbände vorhersagen, wird die Zukunft zeigen. Sicher scheint jedenfalls, der vorgelegte Gesetzentwurf wird die Probleme des Gesundheitswesens weder kurzfristig noch dauerhaft lösen können. Die Debatte zeigt einmal mehr, dass Politiker für vier Jahre gewählt werden. Und für diese Zeit handeln sie auch. Es geht mehr um eine gute Ausgangsposition für die nächste Wahl und weniger um die „richtige Entscheidung".

Wie bei der Rentendiskussion, bei der man den Menschen zwanzig Jahre vorgemacht hat, sie sei sicher, scheint man nun auch beim Gesundheitswesen eher zu taktieren und der Bevölkerung nicht wirklich die Wahrheit zu sagen. Im Grunde genommen geht es bei der Gesundheit um ähnliche Ausgangsdaten wie bei der Rente. Die Lebenserwartung steigt, die Geburtenzahlen sinken und der medizinische Fortschritt ist teuer.

Für die GKV-Versicherten sieht der Gesetzentwurf vor, ab 2009 alle Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
in einen Fonds fließen zu lassen. Hinzu kommen Steuergelder in Milliardenhöhe. Die Kassen erhalten dann für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag. Der Fonds soll den Wettbewerb zwischen den Kassen anheizen und das Geld gerechter verteilen. So sollen Kassen mit vielen Kranken Geld von Kassen mit weniger Kranken erhalten. Kommt eine Krankenkasse mit dem Geld aus dem Fonds nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben.

Er darf maximal 1% des Einkommens des jeweiligen Mitglieds betragen. Versicherte sollen die Kasse sofort wechseln können, wenn sie Zusatzbeiträge erhebt. Am Zusatzbeitrag ist der Arbeitgeber nicht beteiligt.

Privat Versicherte sollen ab 2008 ihren Anbieter leichter wechseln können. Anders als heute nehmen die Versicherten in Zukunft einen Teil ihrer Altersrückstellungen mit, allerdings nur den Teil, der auf den neuen Basistarif entfällt. Für den Wechsel von der „privaten" in die „gesetzliche" Krankenversicherung bleibt es bei den bisherigen Beschränkungen.

Mehr Informationen zum Thema "Gesundheitsreform":

- Gesundheitsreform – Änderungen für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung

- Änderungen zum Gesundheitswesen ab 1. 1. 2005


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