
Ratgeber "Die Beihilfe" für nur 7,50 Euro
Einfach Bild anklicken
Der beliebte Ratgeber "Die Beihilfe" informiert Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte, Beamtenanwärter, Referendare, Lehramtsanwärter, Ruhestandsbeamte) über das Beihilferecht im Bund und in den Ländern.
LINK-TIPP zum Beihilferecht: www.beihilfe-online.de
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte
Unsere Link-TIPPs für Urlaub, Freizeit und Geld:
www.urlaubsverzeichnis-online.de I www.einkaufsvorteile.de I www.heilkurorte.de I
.
Hier bieten wir Ihnen eine Auswahl von Urteilen zum Thema "Beihilfe"
|
Rechtsprechung: Ausgewählte Urteile zur Beihilfe |
.
Kostendämpfungspauschale
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der sog. Kostendämpfungspauschale bei Beihilfeberechtigten im Öffentlichen Dienst. In drei gegen das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung gerichteten Verfahren wandten sich die Kläger - ein Lehrer und ein Richter - gegen Kürzungen der Beihilfe zu Krankheitskosten durch die sog. Kostendämpfungspauschale. Diese Pauschale ist durch das Niedersächsische Haushaltsbegleitgesetz 1999 mit Wirkung vom 1. Februar 1999 eingeführt worden und beträgt – je nach Besoldungsgruppe des Beamten – zwischen 200,- und 1.000,- DM im Kalenderjahr. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte die Klagen abgewiesen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom heutigen Tage die dagegen gerichteten Berufungen zurückgewiesen.
Niedersächsiches Oberverwaltungsgericht 2 LB 3367/01, 2 LB 3475/01 und 2 LB 3476/01 >>>Mehr zur Entscheidung
.
Zum ABC der Beihilfe
.
|
| Doppelt informiert - gut informiert: für nur 19,50 Euro |
Beamten-Magazin & Taschenbuch im Doppelpack für nur 19,50 Euro im Jahr
Sie interessieren sich für den öffentlichen Dienst und möchten in allen Fragen des Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferechts auf dem Laufenden bleiben?
Zur Bestellung >>>weiter
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte