Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung): § 4 Höhe und Berechnung der Zulage

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Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung): § 4 Höhe und Berechnung der Zulage

vom 27. Mai 2013, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVOBl. M-V S. 597, 598)

 

§ 4 Höhe und Berechnung der Zulage

(1) Die Zulage beträgt für Dienst

1. an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen, an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12.00 Uhr sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres nach 12.00 Uhr, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen, ab dem 1. Dezember 2022 3,72 Euro je Stunde,
2. a) an den übrigen Samstagen in der Zeit zwischen 13.00 Uhr und 20.00 Uhr 0,64 Euro je Stunde sowie
b) im Übrigen in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr 1,28 Euro je Stunde.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe a beträgt die Zulage

1. für Beamte und Soldaten nach den Nummern 9 und 10 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes sowie
2. für Beamte in Ämtern der Bundesbesoldungsordnung A des Bundesbesoldungsgesetzes

a) bei Justizvollzugsanstalten,
b) beim Bundeseisenbahnvermögen, wenn sie im Wege der Zuweisung im Betriebs- und Verkehrsdienst der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft oder einer gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 3 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2386) ausgegliederten Gesellschaft eingesetzt sind, und
c) im Betriebsdienst der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost

0,77 Euro je Stunde; dies gilt auch für entsprechende Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst.

(3) Für Dienst über volle Stunden hinaus wird die Zulage anteilig gewährt.


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Insel Rügen: Nationalpark Jasmund mit dem Kredifelsen sowie einer einzigartigen Bäderarchitektur in Binz.

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Insel Usedom: Die Sonneninsel hat weite Sandstrände und sehr schöne Seebrücken in den Kaiserbädern.

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Rostock, Wismar & Stralsund: Diese Hansestädte haben alte, wunderschöne Backstein-Altstädte, die zum Teil zum UNESCO-Welterbe gehören.

Schwerin: Die Landeshauptstadt besticht durch das märchenhafte Schweriner Schloss auf einer Insel.

Warnemünde: klassischer Ort an der Ostsee mit einem wunderschönen Strand, Leuchtturm und Fischbrötchen am Hafen.

 

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