Bayern: Beihilfeverordnung Anlage 4 - Beihilfefähige ärztlich verordnete Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke Anlage 4 (zu § 21 Abs. 1)

Neu aufgelegt: Juli 2025

 

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Zur Übersicht der Beihilfeverordnung von Bayern

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Beihilfefähige ärztlich verordnete Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke Anlage 4 (zu § 21 Abs. 1)  

 

A

1. Abduktionslagerungskeil

2. Absauggerät (z.B. bei Kehlkopferkrankung)

3. Adaptionen für diverse Gebrauchsgegenstände (z.B. bei Schwerstbehinderten zur
    Erleichterung der Körperpflege und zur Nahrungsaufnahme, Universalhalter)

4. Alarmgerät für Epileptiker

5. Anti-Varus-Schuh

6. Anus-praeter-Versorgungsartikel

7. Anzieh-/Ausziehhilfen

8. Aquamat

9. Armmanschette

10. Armtragegurt/tuch

11. Arthrodesensitzkissen/sitzkoffer (Nielsen)/stuhl

12. Atemtherapiegeräte

13. Atomiseur (zur Medikamenten-Aufsprühung)

14. Auffahrrampen für Krankenfahrstuhl

15. Aufrichteschlaufe

16. Aufrichtstuhl (für Aufrichtfunktion sind bis zu 150 € beihilfefähig)

17. Aufstehgestelle

18. Auftriebshilfe (bei Schwerstbehinderten)

19. Augenbadewanne/dusche/spülglas/flasche/pinsel/pipette/stäbchen

20. Augenschielklappe, auch als Folie


B

1. Badestrumpf

2. Badewannensitz (nur bei Schwerstbehinderung, Totalendoprothese, Hüftgelenk-
    Luxations-Gefahr, Polyarthritis)

3. Badewannenverkürzer

4. Ballspritze

5. Behinderten-Dreirad

6. Bestrahlungsmaske für ambulante Strahlentherapie

7. Bettnässer-Weckgerät

8. Bettschutzeinlagen (saugende Krankenunterlage) zur Sicherung der Behandlung
    einer Krankheit bei Harn- oder Stuhlinkontinenz oder beides

9. Beugebandage

10. Billroth-Batist-Lätzchen

11. Blasenfistelbandage

12. Blindenführhund (einschließlich Geschirr, Hundeleine, Halsband, Maulkorb)

13. Blindenleitgerät (Ultraschallbrille, Ultraschall-Leitgerät)

14. Blindenschriftmaschine

15. Blindenstock/langstock/taststock

16. Blutlanzette

17. Blutzuckermessgerät

18. Bracelet

19. Bruchband


C

1. Clavicula-Bandage

2. Communicator (bei Sprech- oder Sprachstörungen)

3. Computerspezialausstattung für Behinderte; Spezialhard- und software bis zu 3 500 €,
    ggf. zuzüglich für eine Braillezeile mit 40 Modulen bis zu 5 400 €


D

1. Defibrillatorweste

2. Dekubitus-Schutzmittel (z.B. Auf-/Unterlagen für das Bett, Spezialmatratzen, Keile,
    Kissen, Auf-/Unterlagen für den Rollstuhl, Schützer für Ellenbogen, Unterschenkel
    und Füße)

3. Delta-Gehrad

4. Drehscheibe, Umsetzhilfen

5. Duschsitz/stuhl


E

1. Einlagen (orthopädische), auch sensomotorische/propriozeptive Einlagen

2. Einmal-Schutzhose bei Querschnittgelähmten

3. Ekzem-Manschette

4. Elektronische Systeme zur Informationsverarbeitung und Informationsausgabe für
    Blinde

5. Elektromobil

6. Elektro-Stimulationsgerät

7. Epicondylitisbandage/spange mit Pelotten

8. Ernährungssonde


F

1. Farberkennungsgerät für Blinde sowie bei hochgradiger Sehbehinderung

2. Fepo-Gerät (funktionelle elektronische Peronaeus-Prothese)

3. Fersenschutz (Kissen, Polster, Schale, Schoner)

4. Fingerling

5. Fingerschiene

6. Fixationshilfen

7. Fußteilentlastungsschuh


G

1. Gehgipsgalosche

2. Gehhilfen und -übungsgeräte

3. Gehörschutz

4. Genutrain-Aktiv-Kniebandage

5. Gerät zur Behandlung mit elektromagnetischen Wechselfeldern bei atropher
    Pseudarthrose, Endoprothesenlockerung, idiopathischer Hüftnekrose und
    verzögerter Knochenbruchheilung (in Verbindung mit einer sachgerechten
    chirurgischen Therapie)

6. Geräte zur kontinuierlichen Gewebezuckermessung einschließlich Sensoren bei
    Personen mit einer behandlungsbedürftigen Stoffwechselerkrankung wie einer
    behandlungsbedürftigen Diabetes mellitus, bei einer Verordnung durch eine Fachärztin
    oder einen Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie sowie von
    sonstigen Fachärztinnen und Fachärzten mit einer diabetologischen Zusatzqualifikation;
    daneben sind die Aufwendungen eines Blutzuckermessgeräts zusätzlich beihilfefähig

7. Gesichtsteilersatzstücke (Ektoprothese, Epithese, Vorlege-Prothese)

8. Gilchrist-Bandage

9. Gipsbett, Liegeschale

10. Glasstäbchen

11. Gummihose einschließlich saugender körpernah getragene Inkontinenzhilfen
     (insbesondere Fixierhosen für Inkontinenzvorlagen, saugende Inkontinenzhosen
     und -vorlagen) bei Blasen- oder Darminkontinenz oder beides

12. Gummistrümpfe


H

1. Halskrawatte, Hals-, Kopf-, Kinnstütze

2. Handgelenkriemen

3. Hebekissen

4. Heimdialysegerät

5. Helfende Hand, Scherenzange

6. Herz-Atmungs-Überwachungsgerät (monitor)

7. Hörgeräte (Hinter-dem-Ohr-Geräte [HdO-Geräte] sowie In-dem-Ohr-Geräte
    [IdO-Geräte] einschließlich Otoplastik, Taschengeräte, Hörbrillen, Schallsignale
    überleitende Geräte [C.R.O.S.-Geräte, Contralateral Routing of Signals],
    drahtlose Hörhilfen), einschließlich der Nebenkosten, ab dem vollendeten 10.
    Lebensjahr begrenzt auf bis zu 1500 € je Ohr, gegebenenfalls zuzüglich der
    Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Fernbedienung. Mehrkosten sind
    beihilfefähig, wenn nach einem fachärztlichen Gutachten (§ 48 Abs. 7) auf Grund
    einer beidseitigen an Gehörlosigkeit grenzenden Schwerhörigkeit oder bei
    vergleichbar schwerwiegenden Sachverhalten ansonsten eine ausreichende
    Versorgung Schwersthörgeschädigter nicht zu gewährleisten ist.


I

1. Impulsvibrator

2. Infusionsbesteck oder gerät und Zubehör

3. Inhalationsgerät (auch Sauerstoff) und Zubehör, jedoch nicht Luftbefeuchter,
    filter, wäscher

4. Innenschuh, orthopädischer

5. Insulinapplikationshilfen und Zubehör (Insulindosiergerät, pumpe, injektor)

6. Ipos-Vorfußentlastungsschuh


K

1. Kanülen und Zubehör

2. Katapultsitz

3. Katheter und Zubehör, auch Ballonkatheter

4. Kieferspreizgerät

5. Klosett-Matratze (im häuslichen Bereich bei dauernder Bettlägrigkeit und
    bestehender Inkontinenz)

6. Klumpfußschiene

7. Klumphandschiene

8. Klyso

9. Knetmaterial für Übungszwecke bei cerebral-paretischen Kindern

10. Kniekappe/bandage, Kreuzgelenkbandage

11. Kniepolster/Knierutscher bei Unterschenkelamputation

12. Knöchel- und Gelenkstützen

13. Körperersatzstücke einschließlich Zubehör (bei Brustprothesenhalter ist ein
      Eigenanteil von 15 €, bei Badeanzügen für Brustprothesenträgerinnen von
      40 € zu berücksichtigen)

14. Kompressionsstrümpfe/strumpfhose

15. Koordinator nach Schielbehandlung

16. Kopfring mit Stab, Kopfschreiber

17. Kopfschützer

18. Korrektursicherungsschuh

19. Krabbler für Spastiker

20. Krampfaderbinde

21. Krankenfahrstuhl (auch elektrisch) mit Zubehör

22. Krankenpflegebett

23. Krankenstock

24. Kreuzstützbandage

25. Krücke


L

1. Latextrichter bei Querschnittlähmung

2. Leibbinde, jedoch nicht: Nieren-, Flanell- und Wärmeleibbinden

3. Lesehilfen (Leseständer, Blattwendestab, Blattwendegerät, Blattlesegerät,
    Auflagegestell)

4. Lichtsignalanlage für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige

5. Lifter (Krankenlifter, Multilift, Bad-Helfer, Krankenheber, Badewannenlifter)

6. Lispelsonde

7. Lumbalbandage


M

1. Malleotrain-Bandage

2. Mangoldsche Schnürbandage

3. Manutrain-Bandage

4. Maßschuhe (orthopädisch), die nicht serienmäßig herstellbar sind, soweit die
    Aufwendungen jeweils 64 € übersteigen (Eigenbeteiligung):

   a) Straßenschuhe: Erstausstattung 2 Paar; Ersatzbeschaffung in der Regel
       frühestens nach 2 Jahren

   b) Hausschuhe: Erstausstattung 1 Paar; Ersatzbeschaffung in der Regel
       frühestens nach 2 Jahren

   c) Sportschuhe: Erstausstattung 1 Paar; Ersatzbeschaffung in der Regel
       frühestens nach 2 Jahren

   d) Badeschuhe: Erstausstattung 1 Paar; Ersatzbeschaffung in der Regel
       frühestens nach 4 Jahren

    e) Interimsschuhe, ohne Ansatz einer Eigenbeteiligung

5. Milchpumpe

6. Mundsperrer

7. Mundstab/greifstab


N

1. Narbenschützer

2. Neurodermitis-Overall für Kinder vor Vollendung des 12. Lebensjahres, begrenzt
    auf zwei pro Jahr bis zu 80 € je Overall


O

1. Orthese, Orthoprothese, Korrekturschienen, Korsetts u.Ä., auch
    Haltemanschetten usw.

2. Orthesenschuhe, soweit die Aufwendungen 64 € übersteigen
    (Eigenbeteiligung)

3. Orthonyxie-Nagelkorrekturspange

4. Orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen, bis zu maximal sechs Paar
    Schuhen pro Jahr

5. Orthopädischer Spezialschuh für Diabetiker, soweit die Aufwendungen 64 €
    übersteigen (Eigenbeteiligung)


P

1. Pavlikbandage

2. Penisklemme

3. Peronaeusschiene, Heidelberger Winkel

4. Pflegebett in behindertengerechter Ausrüstung

5. Polarimeter

6. Psoriasiskamm


Q

1. Quengelschiene


R

1. Reflektometer

2. Rektophor

3. Rollbrett

4. Rutschbrett


S

1. Schede-Rad

2. Schlafpositionsgerät zur Lagetherapie bei positionsabhängiger obstruktiver
    Schlafapnoe (eine gleichzeitige Versorgung mit einem Atemtherapiegerät ist
    nicht beihilfefähig)

3. Schutzbrille für Blinde

4. Schutzhelm für Behinderte

5. Schwellstromapparat

6. Segofix-Bandagensystem

7. Sicherheitsmechanismus zum Schutz vor Nadelstichverletzungen für dritte Personen,
    wenn der Beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Angehörige selbst nicht
    zur Anwendung des Hilfsmittels in der Lage ist und es hierfür einer Tätigkeit der dritten
    Person bedarf, bei der eine Infektionsgefahr durch Stichverletzungen, insbesondere
    durch Blutentnahmen und Injektionen, besteht oder angenommen werden kann

8. Sitzkissen für Oberschenkelamputierte

9. Sitzschale, wenn Sitzkorsett nicht ausreicht

10. Skolioseumkrümmungsbandage

11. Spastikerhilfen (Gymnastik-/Übungsgeräte)

12. Sphinkter-Stimulator

13. Sprachverstärker nach Kehlkopfresektion

14. Spreizfußbandage

15. Spreizhose/schale/wagenaufsatz

16. Spritzen

17. Stabilisationsschuhe bei Sprunggelenkband-Schädigung, Lähmungszuständen
      und Achillessehnenschädigung; die gleichzeitige Anerkennung der Aufwendungen
      einer Orthese, gegebenenfalls zuzüglich eines Orthesenschuhs, ist ausgeschlossen

18. Stehübungsgerät

19. Stomaversorgungsartikel, Sphinkter-Plastik

20. Strickleiter

21. Stubbies

22. Stumpfschuhhülle

23. Stumpfstrumpf

24. Suspensorium

25. Symphysen-Gürtel


T

1. (Talocrur) Sprunggelenkmanschette nach Dr. Grisar

2. Therapeutisches Bewegungsgerät (nur mit Spasmenschaltung)

3. Therapiestuhl

4. Tinnitus-Gerät

5. Toilettenhilfen bei schwerbehinderten Menschen oder Personen mit
    Hüfttotalendoprothesen

6. Tracheostomaversorgungsartikel, auch Wasserschutzgerät (Larchel)

7. Tragegurtsitz


U

1. Übertragungsanlagen – zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen
    des täglichen Lebens zusätzlich zu einem Hörgerät oder einem Cochlea-Implantat,
    oder wenn bei peripherer Normalhörigkeit auf Grund einer auditiven Verarbeitungs-
    und Wahrnehmungsstörung eine pathologische Einschränkung des
    Sprachverstehens im Störschall besteht

2. Übungsschiene

3. Urinale

4. Urostomie-Beutel


V

1. Verbandsschuh (Einzelschuhversorgung)

2. Vibrationstrainer bei Gehörlosigkeit


W

1. Wasserfeste Gehhilfe

2. Wechseldruckgerät

3. Wright-Peak-Flow-Meter


Z

1. Zyklomat-Hormon-Pumpe und Set


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Red 20260720

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