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Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften-BhV) Stand 1.1.2005
§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur
§ 2 Beihilfeberechtigte Personen
§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen
§ 5 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit
§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen bei Sanatoriumsbehandlung
§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkur
§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
§ 9a Beihilfefähige Aufwendungen in Hospizen
§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen
§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt
§ 12 Eigenbehalte, Belastungsgrenzen
§ 13 Beihilfefähige, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen § 14 Bemessung der Beihilfen
§ 15 Begrenzung der Beihilfen
§ 16 Beihilfen beim Tode des Beihilfeberechtigten
§ 17 Verfahren
§ 18 Übergangs- und Schlußvorschriften
Anlage 1
Verzeichnis der Gutachter und Obergutachter für Psychotherapie (Anlage 1 zu § Abs. 1 Nr. 1 BhV)
Anlage 2
Anlage 3
Tabelle "Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß § 6 Abs. 1 Ziffer 3 der Beihilfevorschriften des Bundes"
Hinweise zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Stand: August 2005)
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