Zuzahlung bei Hilfsmitteln

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Hinweis: Änderungen im Gesundheitswesen ab 1.1.2005 

Zuzahlung bei Hilfsmitteln 

 

Zuzahlung bei Hilfsmitteln

Für Hilfsmittel beträgt die Zuzahlung grundsätzlich 10 Prozent, mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z. B. Windeln bei Inkontinenz) ist eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens jedoch 10,00 Euro für den Monatsbedarf zu leisten. Diese gesetzliche Zuzahlung ist auch bei Hilfsmitteln zu leisten, für die Festbeträge bestehen.

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