Bremen: Beihilfeverordnung Anlage 3a Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel (zu § 4 Absatz 1 Nummer 8 BremBVO)

Neu aufgelegt: Juli 2025

 

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Anlage 3a (zu § 4 Absatz 1 Nummer 8 BremBVO)
Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel 

 

 

Abschnitt 1
Leistungsverzeichnis

 

 

Nummer  Leistung Beihilfefähiger
Höchstbetrag 
in Euro
ab 
01.10.2022

 
Bereich Inhalation  
1

Inhalationstherapie, auch mittels Ultraschallvernebelung

 

 

a) als Einzelinhalation

   10,10
 

b) als Rauminhalation in einer Gruppe, je Teilnehmerin oder Teilnehmer

     4,80
 

c) als Rauminhalation in einer Gruppe bei Anwendung ortsgebundener natürlicher Heilwässer, je Teilnehmerin oder Teilnehmer

Aufwendungen für die für Inhalationen erforderlichen Zusätze sind daneben gesondert beihilfefähig.


     7,50
2

Radon-Inhalation

   

 

a) im Stollen

   14,90

 

b) mittels Hauben

   18,20

 

Bereich Krankengymnastik, Bewegungsübungen

 
3

Physiotherapeutische Erstbefundung zur Erstellung eines Behandlungsplans

   16,50

3.1

Physiotherapeutischer Bericht auf schriftliche Anforderung der verordnenden Person

   55,00

4

Krankengymnastik (auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie) einschließlich der zur Leistungserbringung erforderlichen Massage, als Einzelbehandlung, Richtwert 20 Minuten

   25,70

Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (Bobath, Vojta, Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation [PNF]) bei zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, als Einzelbehandlung,
Richtwert 30 Minuten 




   38,30

Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (Bobath, Vojta) bei zentralen Bewegungsstörungen für Kinder längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Einzelbehandlung,
Richtwert 45 Minuten 



   47,80 
Krankengymnastik in einer Gruppe (2 bis 5 Personen),
Richtwert 25 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer
 
   10,80 

Krankengymnastik bei zerebralen Dysfunktionen in einer Gruppe (2 bis 4 Personen),
Richtwert 45 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer

 
   14,30 
Krankengymnastik (Atemtherapie) bei Mukoviszidose und schweren Bronchialerkrankungen als Einzelbehandlung,
Richtwert 60 Minuten
 

   72,30
10  Krankengymnastik im Bewegungsbad   
  a) als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Nachruhe,
Richtwert 30 Minuten

   31,20 
  b) in einer Gruppe (2 bis 3 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer - einschließlich der erforderlichen Nachruhe,
Richtwert 30 Minuten


   19,70 
  c) in einer Gruppe (4 bis 5 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer - einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert 30 Minuten 15,60  
11  Manuelle Therapie,
Richtwert 30 Minuten
 
   29,70
12

Chirogymnastik (Funktionelle Wirbelsäulengymnastik),
Richtwert 20 Minuten


   19,00    
13 Bewegungsübungen   
  a) als Einzelbehandlung,
Richtwert 20 Minuten

   11,20 
 

b) in einer Gruppe (2 bis 5 Personen),
Richtwert 20 Minuten

 
     6,90

14 14 Bewegungsübungen im Bewegungsbad  
  a) als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Nachruhe,
Richtwert 30 Minuten

   31,20 
  b) in einer Gruppe (2 bis 3 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer einschließlich der erforderlichen Nachruhe,
Richtwert 30 Minuten
  
   19,60 
  c) in einer Gruppe (4 bis 5 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer einschließlich der erforderlichen Nachruhe,
Richtwert 30 Minuten



   15,60 

15

Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)
Richtwert 120 Minuten, je Behandlungstag

 
 108,10
16 

Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) einschließlich Medizinischen Aufbautrainings (MAT) und Medizinischer Trainingstherapie (MTT), je Sitzung für eine parallele Einzelbehandlung (bis zu 3 Personen);
Richtwert 60 Minuten, begrenzt auf maximal 25 Behandlungen je Kalenderhalbjahr

 


   46,20

17 Traktionsbehandlung mit Gerät (zum Beispiel Schrägbrett, Extensionstisch, Perĺsches Gerät, Schlingentisch) als Einzelbehandlung,
Richtwert 20 Minuten

 


     8,80 

  Bereich Massagen   
18 

Massage einzelner oder mehrerer Körperteile 

 
  a) Klassische Massagetherapie (KMT), Segment-, Periost-, Reflexzonen-, Bürsten- und Colonmassage,
Richtwert 20 Minuten 
 

   18,20
  b) Bindegewebsmassage (BGM),
Richtwert 30 Minuten 
 
   21,20
19 Manuelle Lymphdrainage (MLD)   
  a) Teilbehandlung,
Richtwert 30 Minuten 
 
   29,30
  b) Großbehandlung,
Richtwert 45 Minuten 43,90 
 
  c) Ganzbehandlung,
Richtwert 60 Minuten 58,50 
 
  d) Kompressionsbandagierung einer Extremität, Aufwendungen für das notwendige Polster- und Bindenmaterial (zum Beispiel Mullbinden, Kurzzugbinden, Fließpolsterbinden) sind daneben beihilfefähig      18,70
20 

Unterwasserdruckstrahlmassage einschließlich der erforderlichen Nachruhe,
Richtwert 20 Minuten


   30,50 
 

Bereich Palliativversorgung 

 
21  Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung,
Richtwert 60 Minuten
 
   66,00 
 

Bereich Packungen, Hydrotherapie, Bäder 

 

22  Heiße Rolle - einschließlich der erforderlichen Nachruhe    13,60 
23 

Warmpackung eines oder mehrerer Körperteile einschließlich der erforderlichen Nachruhe

 
 

a)  bei Anwendung wiederverwendbarer Packungsmaterialien (zum Beispiel Paraffin, Fango-Paraffin, Moor-Paraffin, Pelose, Turbatherm)

    15,60
  b) bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid  
  aa) Teilpackung 36,20  
  bb) Großpackung 47,80  
24 Schwitzpackung (zum Beispiel spanischer Mantel, Salzhemd, Dreiviertel-Packung nach Kneipp) einschließlich der erforderlichen Nachruhe 19,70  
25 Kaltpackung (Teilpackung)  
  a) Anwendung von Lehm, Quark oder Ähnlichem 10,20  
  b) Anwendung einmal verwendbarer Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid 20,30  
26 Heublumensack, Peloidkompresse 12,10  
27 Wickel, Auflagen, Kompressen und andere, auch mit Zusatz 6,10  
28 Trockenpackung 4,10  
29

a) Teilguss, Teilblitzguss, Wechselteilguss 4,10

 
  b) Vollguss, Vollblitzguss, Wechselvollguss 6,10  
  c) Abklatschung, Abreibung, Abwaschung 5,40  
30 a) an- oder absteigendes Teilbad (zum Beispiel nach Hauffe) einschließlich der erforderlichen Nachruhe 16,20  
  b) an- oder absteigendes Vollbad (Überwärmungsbad) einschließlich der erforderlichen Nachruhe 26,40  
31 Wechselbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe  
  a) Teilbad 12,10  
  b) Vollbad 17,60  
32  Bürstenmassagebad einschließlich der erforderlichen Nachruhe     25,10 
33 Naturmoorbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe  
  a) Teilbad    43,30
  b) Vollbad    52,70
34 Sandbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe    37,90
  a) Teilbad    43,30
  b) Vollbad  
35 Balneo-Phototherapie (Sole-Photo-Therapie) und Licht-Öl-Bad einschließlich Nachfetten und der erforderlichen Nachruhe    43,30
36 Medizinische Bäder mit Zusatz  
  a) Hand- oder Fußbad     8,80
  b) Teilbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe    17,60
  c) Vollbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe    24,40
  d) bei mehreren Zusätzen je weiterer Zusatz      4,10
37 Gashaltige Bäder  
  a) gashaltiges Bad (zum Beispiel Kohlensäurebad, Sauerstoffbad) einschließlich der erforderlichen Nachruhe    25,70
  b) gashaltiges Bad mit Zusatz einschließlich der erforderlichen Nachruhe    29,70
  c) Kohlendioxidgasbad (Kohlensäuregasbad) einschließlich der erforderlichen Nachruhe    27,70
  d) Radon-Bad einschließlich der erforderlichen Nachruhe    24,40
  e) Radon-Zusatz, je 500 000 Millistat 4,10  
38 Aufwendungen für andere als die in diesem Abschnitt bezeichneten Bäder sind nicht beihilfefähig. Bei Hand- oder Fußbad, Teil- oder Vollbädern mit ortsgebundenen natürlichen Heilwässern erhöhen sich die jeweils angegebenen beihilfefähigen Höchstbeträge nach Nummer 36 Buchstabe a bis c und nach Nummer 37 Buchstabe b um 4,10 Euro. Weitere Zusätze hierzu sind nach Maßgabe der Nummer 36 Buchstabe d beihilfefähig.  
  Bereich Kälte- und Wärmebehandlung  
39 Kältetherapie bei einem oder mehreren Körperteilen mit lokaler Applikation intensiver Kälte in Form von Eiskompressen, tiefgekühlten Eis- oder Gelbeuteln, direkter Abreibung, Kaltgas und Kaltluft mit entsprechenden Apparaturen sowie Eisteilbädern in Fuß- oder Armbadewannen   12,90
40 Wärmetherapie mittels Heißluft bei einem oder mehreren Körperteilen, Richtwert 20 Minuten     7,50
41 Ultraschall-Wärmetherapie    12,00
  Bereich Elektrotherapie  
42 Elektrotherapie einzelner oder mehrerer Körperteile mit individuell eingestellten Stromstärken und Frequenzen      8,20
43 Elektrostimulation bei Lähmungen    15,60
44 Iontophorese      8,20
45 Hydroelektrisches Teilbad (Zwei- oder Vierzellenbad)     14,90
46 Hydroelektrisches Vollbad (zum Beispiel Stangerbad), auch mit Zusatz, einschließlich der erforderlichen Nachruhe    29,00
  Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie  
47 Stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeutische Erstdiagnostik zur Erstellung eines Behandlungsplans, Richtwert 60 Minuten, einmal je Behandlungsfall, bei Wechsel der Leistungserbringerin oder des Leistungserbringers innerhalb des Behandlungsfalls sind die Aufwendungen für eine erneute Erstdiagnostik beihilfefähig  108,00
47.1 Stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeutische Bedarfsdiagnostik,
Richtwert 30 Minuten, je Kalenderhalbjahr sind Aufwendungen für bis zu zwei Einheiten Diagnostik (entweder eine Einheit Erstdiagnostik und eine Einheit Bedarfsdiagnostik oder zwei Einheiten Bedarfsdiagnostik) innerhalb eines Behandlungsfalls beihilfefähig

   51,70
47.2 Bericht an die verordnende Person      5,80
47.3 Bericht auf besondere Anforderung der verordnenden Person 103,40  103,40
48 Einzelbehandlung bei Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schluckstörungen  
  a) Richtwert 30 Minuten    46,00
  b) Richtwert 45 Minuten    63,20
  c) Richtwert 60 Minuten    80,50
 

d) Richtwert 90 Minuten

Aufwendungen für die Vor- und Nachbereitung, für die Verlaufsdokumentation sowie für die Beratung der Patientin oder des Patienten und ihrer oder seiner Bezugspersonen sind daneben nicht beihilfefähig.

 103,40
49 Gruppenbehandlung bei Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schluckstörungen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer  
 

a) Gruppe (2 Personen),
Richtwert 45 Minuten


   56,90

  b) Gruppe (3 bis 5 Personen),
Richtwert 45 Minuten

   34,60
  c) Gruppe (2 Personen),
Richtwert 90 Minuten

 103,40
 

d) Gruppe (3 bis 5 Personen),
Richtwert 90 Minuten

Aufwendungen für die Vor- und Nachbereitung, für die Verlaufsdokumentation sowie für die Beratung der Patientin oder des Patienten und ihrer oder seiner Bezugspersonen sind daneben nicht beihilfefähig.


   56,10
  Bereich Ergotherapie (Beschäftigungstherapie)  
50 Funktionsanalyse und Erstgespräch einschließlich Beratung und Behandlungsplanung, einmal je Behandlungsfall    41,80
51 Einzelbehandlung  
  a) bei motorisch-funktionellen Störungen,
Richtwert 30 Minuten 
 
   41,80
  b) bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen,
Richtwert 45 Minuten 
 
   55,60
 

c) bei psychisch-funktionellen Störungen,
Richtwert 60 Minuten


   72,30  
  d) als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal pro Behandlungsfall   
  aa) bei motorisch-funktionellen Störungen,
Richtwert 120 Minuten 
 
 123,90
 

bb) bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen,
Richtwert 120 Minuten

 
 166,80 
  cc) bei psychisch-funktionellen Störungen,
Richtwert 120 Minuten 
 
 139,20
 51.1 Parallelbehandlung (bei Anwesenheit von zwei zu behandelnden Personen)   
  a) bei motorisch-funktionellen Störungen,
Richtwert 30 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer

   32,80
  b) bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen,
Richtwert 45 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer 

   44,50 
  c) bei psychisch-funktionellen Störungen,
Richtwert 60 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer  
 
   55,10
 52 Gruppenbehandlung   
  a) bei motorisch-funktionellen Störungen,
Richtwert 30 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer  
 
  16,00
  b) bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen,
Richtwert 45 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer 
 
   20,60
  c) bei psychisch-funktionellen Störungen,
Richtwert 90 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer  

   37,90
  d) bei psychisch-funktionellen Störungen als Belastungserprobung,
Richtwert 180 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer
 
   70,20
53  Hirnleistungstraining/Neuropsychologisch orientierte Einzelbehandlung
Richtwert 30 Minuten  
 
  46,20
53.1 Hirnleistungstraining, Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld,
Richtwert 120 Minuten, einmal pro Behandlungsfall
 

 139,20 
53.2 

Hirnleistungstraining als Parallelbehandlung bei Anwesenheit von zwei zu behandelnden Personen,
Richtwert 30 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer 

 

   36,00
54  Hirnleistungstraining als Gruppenbehandlung,
Richtwert 45 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer 
 
   20,60
  Bereich Podologie   
55   Hornhautabtragung an beiden Füßen        -
56  Hornhautabtragung an einem Fuß        - 
57  57 Nagelbearbeitung an beiden Füßen        -  
58  Nagelbearbeitung an einem Fuß        -   
58.1 

Podologische Behandlung (klein),
Richtwert 35 Minuten 

 
   30,70
59  Podologische Komplexbehandlung (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) beider Füße        - 
60  Podologische Komplexbehandlung (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) eines Fußes        -  
60.1  Podologische Behandlung (groß),
Richtwert 50 Minuten
 
   44,00 
60.2  Podologische Befundung, je Behandlung      3,00 
61  Erstversorgung mit einer Federstahldraht-Orthonyxiespange nach Ross-Fraser, einteilig, einschließlich Abdruck und Anfertigung der Passiv-Nagelkorrekturspange nach Modell, Applikation sowie Spangenkontrolle nach 1 bis 2 Wochen   194,60
62  Regulierung der Orthonyxiespange nach Ross-Fraser, einteilig, einschließlich Spangenkontrolle nach 1 bis 2 Tagen     37,40
63  Ersatzversorgung mit einer Orthonyxiespange nach Ross-Fraser, einteilig, infolge Verlusts oder Bruchs der Spange bei vorhandenem Modell, einschließlich Applikation     64,80 
64  Versorgung mit einer konfektionierten bilateralen Federstahldraht-Orthonyxiespange, dreiteilig, einschließlich individueller Spangenformung, Applikation und Spangensitzkontrolle nach 1 bis 2 Tagen     74,80
65  Versorgung mit einer konfektionierten Klebespange, einschließlich Applikation und Spangensitzkontrolle nach 1 bis 2 Tagen     37,40
  Bereich Ernährungstherapie   
66  Erstgespräch mit Behandlungsplanung,
Richtwert 60 Minuten, einmal je Behandlungsfall 
 
   67,90
66.1 Berechnung und Auswertung von Ernährungsprotokollen und Entwicklung entsprechender individueller Empfehlungen,
Richtwert 60 Minuten; Aufwendungen sind bis zu zweimal je Verordnung - jedoch maximal achtmal je Kalenderjahr - beihilfefähig


   55,50
66.2 Notwendige Abstimmung der Therapie mit einer dritten Partei; Aufwendungen sind einmal je Verordnung - jedoch maximal viermal je Kalenderjahr - beihilfefähig    55,50
67 Einzelbehandlung,
Richtwert 30 Minuten, begrenzt auf maximal 16 Behandlungen pro Jahr

   34,00
68 Gruppenbehandlung,
Richtwert 30 Minuten, begrenzt auf maximal 16 Behandlungen pro Jahr 

   23,80
  Bereich Sonstiges  
69 Ärztlich verordneter Hausbesuch    12,10
70 Fahrtkosten für Fahrten der behandelnden Person (nur bei ärztlich verordnetem Hausbesuch) bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges in Höhe von 0,30 Euro je Kilometer oder die niedrigsten Kosten eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels  
71

Werden auf demselben Weg mehrere Patientinnen oder Patienten besucht, sind die Aufwendungen nach den Nummern 69 und 70 nur anteilig je Patientin oder Patient beihilfefähig.

Richtwert im Sinne des Leistungsverzeichnisses ist die Zeitangabe zur regelmäßigen Dauer der jeweiligen Therapiemaßnahme (Regelbehandlungszeit). Er beinhaltet die Durchführung der Therapiemaßnahme einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Die Regelbehandlungszeit darf nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden.

 

 


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Red 20260723

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