Urteil zur Beihilfe: Kostendämpfungspauschale ist rechtmäßig

 

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.Kostendämpfungspauschale

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der sog. Kostendämpfungspauschale bei Beihilfeberechtigten im Öffentlichen Dienst. In drei gegen das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung gerichteten Verfahren wandten sich die Kläger - ein Lehrer und ein Richter - gegen Kürzungen der Beihilfe zu Krankheitskosten durch die sog. Kostendämpfungspauschale. Diese Pauschale ist durch das Niedersächsische Haushaltsbegleitgesetz 1999 mit Wirkung vom 1. Februar 1999 eingeführt worden und beträgt – je nach Besoldungsgruppe des Beamten – zwischen 200,- und 1.000,- DM im Kalenderjahr. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte die Klagen abgewiesen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom heutigen Tage die dagegen gerichteten Berufungen zurückgewiesen.

Niedersächsiches Oberverwaltungsgericht 2 LB 3367/01, 2 LB 3475/01 und 2 LB 3476/01 >>>Mehr zur Entscheidung


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