Beihilfe-online
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Ratgeber "Die Beihilfe" für nur 7,50 Euro
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Der beliebte Ratgeber "Die Beihilfe" informiert Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte, Beamtenanwärter, Referendare, Lehramtsanwärter, Ruhestandsbeamte) über das Beihilferecht im Bund und in den Ländern.
LINK-TIPP zum Beihilferecht: www.beihilfe-online.de
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Unsere Link-TIPPs für Urlaub, Freizeit und Geld:
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Zum ABC der Beihilfe
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Mutter/Vater-Kind-Kuren
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Mutter/Vater-Kind-Kuren
Aufwendungen für Müttergenesungskuren oder Mutter-Kind-Kuren in Form einer Rehabilitationskur in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer anderen, nach § 41 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch als gleichwertig anerkannten Einrichtung, sind nach Maßgabe § 8 Absatz 2 BhV für Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige beihilfefähig. § 8 Absatz 3 und 4 BhV gelten sinngemäß. Dies gilt auch für Vater-Kind-Maßnahmen in dafür geeigneten Einrichtungen.