In Bund und Ländern bestehen bei der Beihilfe unterschiedliche Regelungen. Zwar orientieren sich víele Länder an den Beihilferegelungen des Bundes, dennoch bestehen hinsichtlich der Beihilferegelungen teilweise erhebliche Abweichungen. Wir bieten Ihnen daher hier eine Übersicht mit denen Sie zu den Beihilfevorschriften bzw. Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder gelangen.
. Bund Bund (Beihilferegelung): Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) mit Hinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (ab 14.02.2009) ACHTUNG: Vor der Neuregelung der BBhV gab es die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV). Wir haben diese Vorschrift mit Hinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften erfasst (auch, wenn diese Vorschriften durch die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) abgelöst und sind somit nicht mehr in Kraft ist: Beihilfevorschriften des Bundes - mit Hinweisen der Verwaltungsvorschriften Länder Beihilferegelungen des Landes Baden-Württemberg Beihilferegelungen des Landes Bayern
Headine >>>direkt
>>>direkt zum LINK oder PDF
>>>Beihilfevorschriften des Bundes
>>>Baden-Württemberg
>>>Bayern
Beihilferegelungen des Landes Bayern
>>>Berlin
Beihilferegelungen von Brandenburg
>>>Brandenburg
Beihilferegelungen der Freien- und Hansestadt Bremen
>>>Bremen
Beihilferegelungen der Freien- und Hansestadt Hamburg
>>>Hamburg
Beihilferegelungen von Hessen
>>>Hessen
Beihilferegelungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
>>>Mecklenburg-Vorpommern
Beihilferegelungen des Landes Niedersachsen>>>Niedersachsen
Beihilferegelungen von Nordrhein-Westfalen
>>>Nordrhein-Westfalen
Beihilferegelungen von Rheinland-Pfalz
>>>Rheinland-Pfalz
Beihilferegelungen des Saarlandes
>>>Saarland
Beihilferegelungen des Freistaates Sachsen
>>>Sachsen
Beihilferegelungen des Landes Sachsne-Anhalt
>>>Sachsen-Anhalt
Beihilferegelungen von Schleswig-Holstein
>>>Schleswig-Holstein
Beihilferegelungen des Freistaates Thüringen
>>>Thüringen
![]() |
Einfach Bild anklicken |
Taschenbuch zum BEIHILFERECHT für nur 7,50 Euro
Das beliebte Taschenbuch BEIHILFERECHT in Bund und Ländern informiert die 3,5 Mio. Beschäftigten mit Anspruch auf Beihilfe (Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten). Die Beihilfe ist zwar nicht bundeseinheitlich geregelt, aber die meisten Beihilfevorschriften orientieren sich an den Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Vom Bund abweichende Vorschriften werden in einem eigenen Kapitel "Aktuelles aus den Ländern" behandelt.Als Zusatzservice finden Sie im vorderen Teil ein Verzeichnis von rund 140 beihilfeabrechnungsfähigen Kliniken. Den beliebten Ratgeber kann man "online" für nur 7,50 Euro bestellen.
Wir bieten noch mehr Publilkationen für den öffentichen Dienst, u.a. auch eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Bestellungen per Mail oder Fax >>>mehr Bücher eBooks Bestellformular