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Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)

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Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen 

(Bundesbeihilfeverordnung – BBhV) Vom 13. Februar 2009

Auf Grund des § 80 Abs. 4 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für Gesundheit:

Inhaltsverzeichnis

Kapitel 1

Allgemeine Vorschriften

§ 1 Regelungszweck
§ 2 Beihilfeberechtigte
§ 3 Beamtinnen und Beamte im Ausland
§ 4 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 5 Konkurrenzen
§ 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
§ 7 Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch
§ 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit
§ 9 Anrechnung von Erstattungen und Sachleistungen
§ 10 Beihilfeanspruch
§ 11 Aufwendungen im Ausland

Kapitel 2

Aufwendungen in Krankheitsfällen

Abschnitt 1

Ambulante Leistungen

§ 12 Ärztliche Leistungen
§ 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern
§ 14 Zahnärztliche Leistungen
§ 15 Implantologische, kieferorthopädische, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
§ 16 Auslagen, Material- und Laborkosten
§ 17 Zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf
§ 18 Psychotherapeutische Leistungen
§ 19 Psychosomatische Grundversorgung
§ 20 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
§ 21 Verhaltenstherapie

Abschnitt 2

Sonstige Aufwendungen

§ 22 Arznei- und Verbandmittel
§ 23 Heilmittel
§ 24 Komplextherapien
§ 25 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
§ 26 Krankenhausleistungen
§ 27 Häusliche Krankenpflege
§ 28 Familien- und Haushaltshilfe
§ 29 Familien- und Haushaltshilfe im Ausland
§ 30 Soziotherapie
§ 31 Fahrtkosten
§ 32 Unterkunftskosten
§ 33 Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten

Abschnitt 3

Rehabilitation

§ 34 Anschlussheil- und Suchtbehandlungen
§ 35 Rehabilitationsmaßnahmen
§ 36 Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen

Kapitel 3

Aufwendungen in Pflegefällen

§ 37 Grundsatz
§ 38 Häusliche Pflege, Tagespflege und Nachtpflege
§ 39 Vollstationäre Pflege
§ 40 Palliativversorgung

Kapitel 4

Aufwendungen in anderen Fällen

§ 41 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen
§ 42 Schwangerschaft und Geburt
§ 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch
§ 44 Tod der oder des Beihilfeberechtigten
§ 45 Erste Hilfe, Entseuchung und Organspende

Kapitel 5

Umfang der Beihilfe

§ 46 Bemessung der Beihilfe
§ 47 Abweichender Bemessungssatz
§ 48 Begrenzung der Beihilfe
§ 49 Eigenbehalte
§ 50 Belastungsgrenzen

Kapitel 6

Verfahren und Zuständigkeit

§ 51 Bewilligungsverfahren
§ 52 Zuordnung von Aufwendungen
§ 53 Elektronische Gesundheitskarte
§ 54 Antragsfrist
§ 55 Geheimhaltungspflicht
§ 56 Festsetzungsstellen
§ 57 Verwaltungsvorschriften

Kapitel 7

Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 58 Übergangsvorschriften
§ 59 Inkrafttreten

Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2)
Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Anlage 2 (zu §§ 18 bis 21)
Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung

Anlage 3 (zu § 23 Abs. 1 und § 24 Abs. 1)
Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel

Anlage 4 (zu § 23 Abs. 1)
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilmittel und Voraussetzungen für bestimmte Heilmittel

Anlage 5 (zu § 25 Abs. 1 und 4)
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für
Körperersatzstücke einschließlich Zubehör

Anlage 6 (zu § 25 Abs. 1, 2 und 4)
Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle


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