Rechtsvorschriften zur Beihilfe des Bundes und der Länder

In Bund und Ländern bestehen bei der Beihilfe unterschiedliche Regelungen. Zwar orientieren sich víele Länder an den Beihilferegelungen des Bundes, dennoch bestehen hinsichtlich der Beihilferegelungen teilweise erhebliche Abweichungen. Wir bieten Ihnen daher hier eine Übersicht mit denen Sie zu den Beihilfevorschriften bzw. Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder gelangen.

 

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Bund

 
 

Bund (Beihilferegelung): 

Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) mit Hinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (ab 14.02.2009)

 

ACHTUNG:

Vor der Neuregelung der BBhV gab es die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV). Wir haben diese Vorschrift mit Hinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften erfasst (auch, wenn diese Vorschriften durch die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) abgelöst und sind somit nicht mehr in Kraft ist:

Beihilfevorschriften des Bundes - mit Hinweisen der Verwaltungsvorschriften 

>>>Beihilfevorschriften des Bundes
 

Länder

 
 

Beihilferegelungen des Landes Baden-Württemberg

>>>Baden-Württemberg
 

Beihilferegelungen des Landes Bayern

>>>Bayern
   Beihilferegelungen des Landes Bayern >>>Berlin
   Beihilferegelungen von Brandenburg >>>Brandenburg
   Beihilferegelungen der Freien- und Hansestadt Bremen >>>Bremen
   Beihilferegelungen der Freien- und Hansestadt Hamburg >>>Hamburg
   Beihilferegelungen von Hessen >>>Hessen
  Beihilferegelungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern >>>Mecklenburg-Vorpommern
 
 Beihilferegelungen des Landes Niedersachsen
>>>Niedersachsen
  Beihilferegelungen von Nordrhein-Westfalen >>>Nordrhein-Westfalen
  Beihilferegelungen von Rheinland-Pfalz >>>Rheinland-Pfalz
  Beihilferegelungen des Saarlandes >>>Saarland
  Beihilferegelungen des Freistaates Sachsen >>>Sachsen
  Beihilferegelungen des Landes Sachsne-Anhalt >>>Sachsen-Anhalt
  Beihilferegelungen von Schleswig-Holstein >>>Schleswig-Holstein
  Beihilferegelungen des Freistaates Thüringen >>>Thüringen

 


 

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