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Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen zum Beihilferecht von Rheinland-Pfalz
Beihilfenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz
Stand: 22. Juni 2011
Inhaltsübersicht:
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung
§ 3 Beihilfeberechtigte Personen
§ 4 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 5 Beihilfen nach dem Tod der beihilfeberechtigten Person
§ 8 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
§ 9 Nachrang des Beihilfeanspruchs
§ 10 Sonderbestimmungen für Mitglieder von Krankenkassen im Sinne
des § 4 Abs. 2 SGB V
Teil 2
Aufwendungen in Krankheitsfällen
§ 11 Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische und heilpraktische
Leistungen
§ 12 Zahntechnische Leistungen
§ 13 Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
§ 14 Implantologische Leistungen
§ 16 Kieferorthopädische Leistungen
§ 17 Psychotherapeutische Leistungen
§ 18 Psychosomatische Grundversorgung
§ 19 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
§ 21 Arznei- und Verbandmittel
§ 24 Krankenhausleistungen in zugelassenen Krankenhäusern
§ 25 Wahlleistungen neben Krankenhausleistungen
§ 26 Krankenhausleistungen in Krankenhäusern ohne Zulassung
§ 28 Teilstationäre und stationäre Versorgung in einem Hospiz
§ 29 Familien- und Haushaltshilfe
§ 31 Erste Hilfe und Entseuchung
§ 32 Unterkunftskosten bei auswärtiger Behandlung
§ 34 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie
Körperersatzstücke
Teil 3
Aufwendungen in Pflegefällen
§ 41 Einrichtungen der Behindertenhilfe
§ 42 Zusätzliche Betreuungsleistungen
Teil 4
Aufwendungen für Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge
§ 43 Früherkennung und Vorsorge
Teil 5
Aufwendungen für Sanatoriumsbehandlungen, Anschlussheilbehandlungen und Heilkuren
§ 48 Fahrtkosten aus Anlass von Sanatoriumsbehandlungen,
Anschlussheilbehandlungen und Heilkuren
Teil 6
Aufwendungen bei Schwangerschaft, Geburt und künstlicher Befruchtung
§ 49 Schwangerschaft und Geburt
Teil 7
Aufwendungen bei Empfängnisregelung, Schwangerschaftsabbrüchen und Sterilisationen
Teil 8
Aufwendungen in Todesfällen
Teil 9
Aufwendungen im Ausland
§ 56 Sanatoriumsbehandlung, Anschlussheilbehandlung und Heilkur im Ausland
Teil 10
Leistungsumfang und Verfahren
§ 58 Abweichender Bemessungssatz
§ 61 Ausnahmen von der Kostendämpfungspauschale
Teil 11
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Anlage 1 (zu § 8 Abs. 8) Beihilfefähigkeit wissenschaftlich nicht allgemein anerkannter Methoden
Anlage 2 (zu den §§ 17 bis 20) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 3 (zu § 22) Beihilfefähigkeit und Angemessenheit von Heilbehandlungen
Anlage 4 (zu § 34) Beihilfefähigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke
Anlage 5 (zu § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für heilpraktische Leistungen
Anlage 6 (zu § 43 Abs. 3)
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Früherkennung
Anlage 7 (zu § 47 Abs. 3)
Heilkurorteverzeichnis
Anlage 8 (zu § 21 Abs. 1 Nr.. 3)
Beihilfefähige Medizinprodukte
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