Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)

{referenz:buch_bhr_behoerden_abo}

 

Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)

 

Auf Grund des § 80 Abs. 4 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) wurde die neue Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) verordnet. Die BBhV wurde zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 01.12.2020 (BGBl. I S. 2713; 2021 I 343) geändert.

Inhaltsübersicht

Kapitel 1

Allgemeine Vorschriften

§ 1 Regelungszweck

§ 2 Beihilfeberechtigte

§ 3 Beamtinnen und Beamte im Ausland

§ 4 Berücksichtigungsfähige Angehörige

§ 5 Konkurrenzen

§ 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen

§ 7 Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch

§ 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit

§ 9 Anrechnung von Erstattungen und Sachleistungen

§ 10 Beihilfeanspruch

§ 11 Aufwendungen im Ausland

 

Kapitel 2
Aufwendungen in Krankheitsfällen
Abschnitt 1
Ambulante Leistungen

§ 12 Ärztliche Leistungen

§ 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern

§ 14 Zahnärztliche Leistungen

§ 15 Implantologische, kieferorthopädische, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

§ 16 Auslagen, Material- und Laborkosten

§ 17 Zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf

§ 18 Psychotherapeutische Leistungen

§ 19 Psychosomatische Grundversorgung

§ 20 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie

§ 21 Verhaltenstherapie

 

Abschnitt 2
Sonstige Aufwendungen

§ 22 Arznei- und Verbandmittel

§ 23 Heilmittel

§ 24 Komplextherapien

§ 25 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke

§ 26 Krankenhausleistungen

§ 27 Häusliche Krankenpflege

§ 28 Familien- und Haushaltshilfe

§ 29 Familien- und Haushaltshilfe im Ausland

§ 30 Soziotherapie

§ 30a Neuropsychologische Therapie

§ 31 Fahrtkosten

§ 32 Unterkunftskosten

§ 33 Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten

 

Abschnitt 3
Rehabilitation

§ 34 Anschlussheil- und Suchtbehandlungen

§ 35 Rehabilitationsmaßnahmen

§ 36 Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen

 

Kapitel 3
Aufwendungen in Pflegefällen

§ 37 Grundsatz

§ 38 Häusliche Pflege, Tagespflege und Nachtpflege

§ 39 Vollstationäre Pflege

§ 40 Palliativversorgung

 

Kapitel 4
Aufwendungen in anderen Fällen

§ 41 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen

§ 42 Schwangerschaft und Geburt

§ 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch

§ 44 Tod der oder des Beihilfeberechtigten

§ 45 Erste Hilfe, Entseuchung und Organspende

 

Kapitel 5
Umfang der Beihilfe

§ 46 Bemessung der Beihilfe

§ 47 Abweichender Bemessungssatz

§ 48 Begrenzung der Beihilfe

§ 49 Eigenbehalte

§ 50 Belastungsgrenzen

 

Kapitel 6
Verfahren und Zuständigkeit

§ 51 Bewilligungsverfahren

§ 52 Zuordnung von Aufwendungen

§ 53 Elektronische Gesundheitskarte

§ 54 Antragsfrist

§ 55 Geheimhaltungspflicht

§ 56 Festsetzungsstellen

§ 57 Verwaltungsvorschriften

 

Kapitel 7
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 58 Übergangsvorschriften

§ 59 Inkrafttreten

 

Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2)
Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs und Behandlungen

 

noch machen
Anlage 2 (zu § 6 Abs. 3 Satz 4)
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen

 

Anlage 3 (zu den §§ 18 bis 21)
Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der
psychosomatischen Grundversorgung

 

Anlage 4 (zu § 22 Abs. 1)
Beihilfefähige Medizinprodukte

 

Anlage 5 (zu § 22 Abs. 2 Nummer 1)
Arzneimittel, die überwiegend der Erhöhung der Lebensqualität dienen

 

Anlage 6 (zu § 22 Abs. 2 Nummer 3 Buchstabe c)
Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel

 

Anlage 7
weggefallen

 

Anlage 8 (zu § 22 Absatz 4)
Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder beschränkt beihilfefähige Arzneimittel

 

Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1)

Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) mit den Durchführungshinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift - Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1) Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel ab 01.02.2026

Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel bis 01.01.2023 

 

Anlage 10 (zu § 23 Absatz 1 und § 24 Absatz 1)
Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel

 

Anlage 11 (zu § 25 Absatz 1 und 4)
Beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke 

 

Anlage 12 (zu 25 Absatz 1, 2 und 4)
Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle

 

Anlage 13 (zu § 41 Absatz 1 Satz 3)
Nach § 41 Absatz 1 Satz 3 beihilfefähige Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen

 

Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3)
Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko

 

Anlage 14a (zu § 41 Absatz 4)
Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko

 

Anlage 15
(weggefallen)

 

Anlage 16 (zu § 51a Absatz 2)
Antragsformulare


 

Besonderes Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beihilfe in Bund und Ländern. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht für Tarifkräfte und Beamte, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei Bücher als PDF: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern >>>zur Bestellung


 

Red 20210101

mehr zum Thema:
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beihilfe-online.de © 2026