Beihilfeverordnung - Saarland

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Beihilfeverordnung - Saarland

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfeverordnung)
Stand: 01.01.2006

 

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Zweckbestimmung,
Geltungsbereich und Rechtsnatur
 

§ 2 Beihilfeberechtigte Personen

§ 3 Berücksichtigungsfähige
Angehörige

§ 4 Zusammentreffen mehrerer
Beihilfeberechtigungen

§ 5 Begriff der beihilfefähigen
Aufwendungen

§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen
in Krankheitsfällen

§ 6 a

§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen
bei Sanatoriumsbehandlung

§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen
bei Heilkuren

§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen
bei dauernder Pflegebedürftigkeit

§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen
bei Maßnahmen zur Früherkennung
von Krankheiten und bei
Schutzimpfungen

§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen
bei Geburten, nicht strafbaren Schwangerschaftsabbrüchen und
nicht rechtswidrigen Sterilisationen

§ 12 Beihilfefähige Aufwendungen
in Todesfällen

§ 13 Beihilfefähige, außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland
entstandene Aufwendungen

§ 14 Bemessung der Beihilfen

§ 15 Begrenzung der Beihilfen 

§ 16 Gewährung von Beihilfen beim
Tod des Beihilfeberechtigten

§ 17 Verfahren

§ 17 a Kostendämpfungspauschalen

§ 18 Bemessung der Beihilfen in besonderen Fällen

§ 19 Übergangs- und
Schlussvorschriften
 

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3 Heilbäderverzeichnis (Ausland)  

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