Beihilfeverordnung - Bayern

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Der beliebte Ratgeber "Die Beihilfe" informiert Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte, Beamtenanwärter, Referendare, Lehramtsanwärter, Ruhestandsbeamte) über das Beihilferecht im Bund und in den Ländern.

Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt, dennoch orientieren sich viele Länder an den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV). Der Ratgeber erläutert die Beihilfevorschriften des Bundes, vom Bund abweichende Landesvorschriften werden in einem eigenen Kapitel dargestellt und kommentiert. Die BhV sind im Wortlaut dokumentiert. Als besonderen Service finden Sie ein ausführliches Verzeichnis von beihilfefähigen Kliniken. Den beliebten Ratgeber können Sie hier für nur 7,50 Euro bestellen.

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Beihilfeverordnung  

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Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen
(Beihilfeverordnung)

Stand: 01.01.2006

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Anwendungsbereich,
Zweckbestimmung und Rechtsnatur
 

§ 2 Beihilfeberechtigte Personen

§ 3 Berücksichtigungsfähige
Angehörige

§ 4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen

§ 5 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen

§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei
Krankheit

§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen
bei Sanatoriumsbehandlung

§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei
Heilkur

§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen
bei dauernder Pflegebedürftigkeit

§ 9a Beihilfefähige Aufwendungen in
Hospizen

§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei
Vorsorgemaßnahmen

§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburten

§ 12 Eigenbehalte, Belastungsgrenzen

§ 13 Beihilfefähige, außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland
entstandene Aufwendungen

§ 14 Bemessung der Beihilfen

§ 15 Begrenzung der Beihilfen

§ 16 Beihilfen nach dem Tod des
Beihilfeberechtigten

§ 17 Verfahren  

§ 18 Übergangs- und
Schlussvorschriften

  

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