Mecklenburg-Vorpommern: Besoldungsgesetz (LBesG M-V) § 94 Übergangsvorschrift aus Anlass der Neuregelung von Ausgleichszulagen

Neu aufgelegt: Juli 2025

 

 Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern selbst komplizierte Sachverhalte in verständlicher Form.

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


.

>>>zur Übersicht des Besoldungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V)

 

Besoldungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V): § 94 Übergangsvorschrift aus Anlass der Neuregelung von Ausgleichszulagen

 

§ 94 Übergangsvorschrift aus Anlass der Neuregelung von Ausgleichszulagen

Soweit am 31. Mai 2021 Ausgleichszulagen nach früherem Recht gewährt werden, sind diese in Höhe der am 31. Mai 2021 zustehenden Höhe fortzuzahlen, jedoch ab dem 1. Juni 2021 nach Maßgabe des § 61 Absatz 1 Sätze 4 und 5 zu verringern. Abweichend davon findet für Ausgleichszulagen, die am 31. Mai 2021 für die Verringerung des Grundgehalts einschließlich von Amtszulagen sowie der allgemeinen Stellenzulage zustehen, ab dem 1. Juni 2021 § 24 Anwendung.


Besonderes Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beihilfe in Bund und Ländern. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht für Tarifkräfte und Beamte, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei Bücher als PDF: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern >>>zur Bestellung



Red 20260617

mehr zum Thema:
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beihilfe-online.de © 2026