
| Neu aufgelegt: Juli 2025
Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken |
BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern selbst komplizierte Sachverhalte in verständlicher Form. Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden |
.
>>>zur Übersicht des Besoldungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V)
Besoldungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V): § 32 Besoldungsordnung W
Abschnitt II
Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen
Unterabschnitt 3
Vorschriften für Professorinnen und Professoren sowie hauptberufliche Leiterinnen, Leiter und
Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen der Besoldungsordnung W
§ 32 Besoldungsordnung W
(1) Die Ämter der Professorinnen und Professoren an Hochschulen werden den Besoldungsgruppen W 2 und W 3, die Ämter der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren der Besoldungsgruppe W 1 der Besoldungsordnung W in der Anlage 3 zugeordnet. Die Grundgehaltssätze sind in der Anlage 7 ausgewiesen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für hauptamtliche Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, soweit ihre Ämter nicht den Besoldungsordnungen A und B zugewiesen sind. Der Anteil der W 3-Stellen beträgt an Fachhochschulen höchstens 25 Prozent der Gesamtzahl der W 2- und W 3-Stellen an Fachhochschulen.
(2) Die Ämter der hauptamtlichen Hochschulleiterinnen und Hochschulleiter werden der Besoldungsgruppe W 3 zugeordnet. Satz 1 gilt nicht für die Direktorin oder den Direktor der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege. Den Amtsbezeichnungen ist jeweils ein Zusatz beizufügen, der auf die Hochschule hinweist, der die Amtsinhaberin oder der Amtsinhaber angehört.
![]() |
Besonderes Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beihilfe in Bund und Ländern. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht für Tarifkräfte und Beamte, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei Bücher als PDF: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern >>>zur Bestellung |