Mecklenburg-Vorpommern: Besoldungsgesetz (LBesG M-V) § 57 Zulage für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter bei obersten Behörden oder bei obersten Gerichtshöfen des Bundes oder eines anderen Landes

Neu aufgelegt: Juli 2025

 

 Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern selbst komplizierte Sachverhalte in verständlicher Form.

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


.

>>>zur Übersicht des Besoldungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V)

 

Besoldungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V): § 57 Zulage für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter bei obersten Behörden oder bei obersten Gerichtshöfen des Bundes oder eines anderen Landes

 

§ 57 Zulage für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter bei obersten Behörden oder bei obersten Gerichtshöfen des Bundes oder eines anderen Landes

(1) Hat der Bund oder ein anderes Land für seine Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter bei seinen obersten Behörden oder obersten Gerichtshöfen eine Zulagenregelung getroffen, erhalten Berechtigte nach § 1 während der Verwendung bei den obersten Behörden oder obersten Gerichtshöfen des Bundes oder eines anderen Landes die Stellenzulage in der nach dem Besoldungsrecht des Bundes oder dieses Landes bestimmten Höhe, wenn der Dienstherr, bei dem Berechtigte nach § 1 verwendet werden, diese Stellenzulage erstattet.

(2) Die Konkurrenz- und Anrechnungsregelungen des Bundes oder des Landes, bei dem die Verwendung erfolgt, sind anzuwenden.

(3) Eine Ausgleichszulage nach § 61 wird nach Beendigung der Verwendung nicht gewährt.


Besonderes Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beihilfe in Bund und Ländern. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht für Tarifkräfte und Beamte, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei Bücher als PDF: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern >>>zur Bestellung



Red 20260617

mehr zum Thema:
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beihilfe-online.de © 2026