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Die Beihilfe
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Hier finden Sie auf 268 Seiten alles Wichtige zur Beihilfe des Bunde und der Länder. Für nur 7,50 Euro bekommen Sie einen übersichtlich gegliederten und verständlichen geschrieben Ratgeber. Mit einem Verzeichnis von beihilfefähigen Kliniken und Sanatorien.
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Der beliebte Ratgeber "Die Beihilfe" informiert Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte, Beamtenanwärter, Referendare, Lehramtsanwärter, Ruhestandsbeamte) über das Beihilferecht im Bund und in den Ländern.

Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt, dennoch orientieren sich viele Länder an den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV). Der Ratgeber erläutert die Beihilfevorschriften des Bundes, vom Bund abweichende Landesvorschriften werden in einem eigenen Kapitel dargestellt und kommentiert. Die BhV sind im Wortlaut dokumentiert. Als besonderen Service finden Sie ein ausführliches Verzeichnis von beihilfefähigen Kliniken. Den beliebten Ratgeber können Sie hier für nur 7,50 Euro bestellen.

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Beihilfeantrag 

Beihilfeantrag

Nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) wird eine Beihilfe nur gewährt, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200,00 Euro betragen. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, kann abweichend von Satz 1 auch hierfür eine Beihilfe gewährt werden, wenn diese Aufwendungen 15,00 Euro übersteigen.

In den Ländern bestehen abweichende Vorschriften. Zu den Beihilfevorschriften in den Ländern


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