Beihilfe-online
Die Beihilfe
Einfach Bild
anklicken
Hier finden Sie auf 268 Seiten alles Wichtige zur Beihilfe des Bunde und der Länder. Für nur 7,50 Euro bekommen Sie einen übersichtlich gegliederten und verständlichen geschrieben Ratgeber. Mit einem Verzeichnis von beihilfefähigen Kliniken und Sanatorien.
>>> hier bestellen

Beihilfenregelungen der Länder

Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland

Sie haben Sehnsucht nach Urlaub und suchen das richtige Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartment, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft? Unter www.urlaubsverzeichnis-online.de finden Sie mehr als 5.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien...


Beihilferegelungen der Länder  

.

Beihilferecht nicht bundeseinheitlich geregelt

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. In einigen Ländern werden allerdings die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) unmittelbar angewendet: Bayern, Berlin, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Die Länder Baden-Württemberg, Saarland und Hamburg haben zwar eigene Beihilfevorschriften, dennoch orientieren sich viele dieser Regelungen an den Bundesvorschriften. In den Ländern
Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind die Unterschiede stärker. Dort gelten eigenständige Regelungen, die überwiegend als Rechtsverordnungen erlassen worden sind. Wichtige – vom Bundesrecht abweichende – Beihilferegelungen in den Ländern finden Sie auf dieser Website.

Die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) sind als allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesinnenministeriums aufgrund der Ermächtigung in § 200 Bundesbeamtengesetz (BBG) erlassen.
Der Wortlaut der BhV ist im Anhang dieses Ratgebers dokumentiert. Die BhV regelt die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, bei Schutzimpfungen, Sanatoriums-, Hospiz- und Kuraufenthalten. Die Beihilfe ergänzt als Fürsorgeleistung die Eigenvorsorge der Beamtinnen und Beamten, die grundsätzlich aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist.

Unter www.beihilfe-online.de finden Sie einige Landesregelungen, die von den Beihilfevorschriften des Bundes stark abweichen.

In Bund und Ländern bestehen bei der Beihilfe unterschiedliche Regelungen. Zwar orientieren sich víele Länder an den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV), dennoch bestehen hinsichtlich der Beihilfe teilweise erhebliche Abweichungen. Wir bieten Ihnen daher hier Link-TIPPS, mit denen Sie zu den Beihilfevorschriften bzw. Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder gelangen:

.

Bund

Bundesbeihilfeverordnung

Beihilfevorschriften des Bundes 

Länder

Baden-Württemberg 

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen


.

Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber "Die Beihilfe", den Sie hier für 7,50 Euro bestellen können.


Doppelt informiert - gut informiert: für nur 19,50 Euro

Beamten-Magazin & Taschenbuch im Doppelpack für nur 19,50 Euro im Jahr

.

Sie interessieren sich für den öffentlichen Dienst und möchten in allen Fragen des Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferechts auf dem Laufenden bleiben?

Hier können Sie sich die aktuellen Informationen anfordern und bekommen für 19,50 Euro ein ganzes Jahr lang bequem nach Hause:

  • 1 x monatlich das MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte und 
  • 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte".

Zur Bestellung >>>weiter 


NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte 


  Startseite | www.beihilfe-online.de | Impressum   © 2010 INFO-SERVICE