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Zur Übersicht "Beihilfe in Bund und Ländern"
Beihilferegelungen bzw. Beihilfeleistungen in den Ländern
Beihilferecht nicht bundeseinheitlich geregelt
Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. In einigen Ländern werden allerdings die Beihilferegelungen des Bundes unmittelbar angewendet: Für den Bund ist die Beihilfe vor allem in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geregelt.
In den meisten Ländern gelten inzwischen viele eigenständige Regelungen, die überwiegend als Rechtsverordnungen erlassen worden sind. Wichtige – vom Bundesrecht abweichende – Beihilferegelungen in den Ländern finden Sie auf dieser Website.
Die Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV) sind als allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesinnenministeriums aufgrund der Ermächtigung in § 200 Bundesbeamtengesetz (BBG) erlassen.
Den Wortlaut der BBhV finden Sie hier.....
Die BBhV regelt die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, bei Schutzimpfungen, Sanatoriums-, Hospiz- und Kuraufenthalten. Die Beihilfe ergänzt als Fürsorgeleistung die Eigenvorsorge der Beamtinnen und Beamten, die grundsätzlich aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist.
. Bund Bund (Beihilferegelung): Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) mit Hinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (ab 14.02.2009) ACHTUNG: Vor der Neuregelung der BBhV gab es die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV). Wir haben diese Vorschrift mit Hinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften erfasst (auch, wenn diese Vorschriften durch die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) abgelöst und sind somit nicht mehr in Kraft ist: Beihilfevorschriften des Bundes - mit Hinweisen der Verwaltungsvorschriften Länder Beihilferegelungen des Landes Baden-Württemberg Beihilferegelungen des Landes Bayern Red 20240621

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