Beihilfeverordnung in Baden-Württemberg: § 31 Palliativversorgung

Neu aufgelegt: Juli 2025

 

 Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern selbst komplizierte Sachverhalte in verständlicher Form.

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


.

 

Zur Übersicht der Beihilfeverordnung von Baden-Württemberg

.

§ 31 Palliativversorgung

(1) Aufwendungen für eine ärztlich verordnete spezialisierte ambulante Palliativversorgung sind beihilfefähig. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Die ärztliche Versorgung im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung kann als Teilleistung auch in stationären Hospizen erbracht werden. Die Aufwendungen der ambulanten Palliativversorgung sind bis zur Höhe einer Vergütungsvereinbarung nach § 132d SGB V angemessen. Dies kann auf der Rechnung durch die Leistungserbringerin oder den Leistungserbringer bestätigt oder in anderer geeigneter Weise nachgewiesen werden.

(2) Aufwendungen für eine voll- oder teilstationäre Palliativversorgung in Hospizen sowie die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung einer erforderlichen Begleitung sind beihilfefähig, wenn nach ärztlicher Begründung die ambulante Versorgung nach Absatz 1 nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Die Aufwendungen sind bis zu der Höhe der Preisvereinbarung dieser Einrichtung mit einem Sozialversicherungsträger nach § 39a Absatz 1 SGB V angemessen. Dies kann auf der Rechnung durch die Leistungserbringerin oder den Leistungserbringer bestätigt oder in anderer geeigneter Weise nachgewiesen werden. Die §§ 47 und 49 gelten entsprechend.


Besonderes Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beihilfe in Bund und Ländern. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht für Tarifkräfte und Beamte, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei Bücher als PDF: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern >>>zur Bestellung



RED 20260714

mehr zum Thema:
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beihilfe-online.de © 2026